Frühstücksleiter / innen sind in Hotels, großen Bistros sowie in Restaurants für die Vorbereitung des Frühstücksbüfetts und für die Gästebetreuung zuständig. Man findet Frühstücksleiter / innen in Hotels, Restaurants oder Cafés mit Frühstücksangebot. Es handelt sich also bei diesem Job nicht um einen reinen Bürojob, aber nichtsdestotrotz um einen wichtigen Bürojob. Zudem kann man als Frühstücksleiter / in auch auf Kreuzfahrtschiffen arbeiten. Um als Frühstücksleiter / in arbeiten zu können, wird in der Regel eine Ausbildung in der Gastronomie oder in der Hotelbranche verlangt, weswegen auch dieser Job de facto zu den Hoteljobs zu zählen ist.
Zu allen anfallenden Aufgaben und Tätigkeiten, die von Frühstücksleitern und Frühstücksleiterinnen im Rahmen ihres Hoteljobs zu bewältigen sind, ist in erster Linie die Vorbereitung des Frühstücksbuffets zu zählen. Darüber gehört es zu den Anforderungen dieses Hoteljobs, die Gäste zu betreuen. Frühstücksleiter/innen tragen dafür Sorge, dass das Frühstück adäquat und somit den Gästen genehm gestaltet ist. Sie sind dafür zuständig, dass Gerichte, Brötchen und Getränke immer nachgefüllt werden. In diesem Rahmen sind sie (je nach Beschaffenheit des Hotels) auch für die Aufnahme von weiteren Bestellungen der Gäste zuständig. Frühstücksleiter und Frühstücksleiterinnen sind primär in Hotels, Cafés oder Restaurants mit einem Frühstücksangebot angestellt. Zudem gibt es für Absolventen dieses Hoteljobs die Option, für einige Wochen oder gar für einige Monate auf Kreuzfahrtschiffen eine Anstellung zu finden. Wenn man sich für diesen Hoteljob interessiert und diesem zukünftig nachgehen möchte, sollte man eine abgeschlossene Ausbildung in der Gastronomie oder in der Hotelbranche sein Eigen nennen können. Im Umgang mit Gästen sind für diesen Hoteljob eine ausgeprägte, freundliche Kommunikationsfreudigkeit von ganz besonderer Bedeutung. Mitarbeiter, die diesen Hoteljob ausüben, sollten dienstleistungsorientiert arbeiten und immer das Wohl der Gäste im Auge behalten.
Auch bei dem Hoteljob des/der Frühstücksleiter/in gilt: Gemäß des deutschen Infektionsschutzgesetz müssen Frühstücksleiter/innen alle in diesem Gesetz reglementierten Voraussetzungen erfüllen – in der Bundesrepublik Deutschland eine unabdingbare Pflicht, wenn man einen Hoteljob wie den eines Frühstücksleiters ausüben möchte.
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